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   BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74   

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BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74 (https://dejure.org/1974,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1974 - VI ER 201.74 (https://dejure.org/1974,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1974 - VI ER 201.74 (https://dejure.org/1974,1671)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    Soweit der Kläger sich auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - (BVerfGE 12, 45) beruft, könnte dieses Vorbringen die Zulassung der Revision gemäß § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG schon deshalb nicht rechtfertigen, weil danach Voraussetzung eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist (vgl.Beschluß vom 12. April 1972 - BVerwG VI B 65.71 -).

    In seinemBeschluß vom 25. April 1974 - 2 BvR 118/74 - hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt: "Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45 ff.) auch festgestellt, daß die Frage, ob im Einzelfall der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert wird, richterlicher Nachprüfung unterliegt (BVerfGE 12, 45 [55 f.]).

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    - Die Beweisanforderungen des Verwaltungsgerichts stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 30, 358 [360]; 41, 53) und des nunmehr zuständigen beschließenden Senats (vgl. u.a.Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    - Die Beweisanforderungen des Verwaltungsgerichts stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 30, 358 [360]; 41, 53) und des nunmehr zuständigen beschließenden Senats (vgl. u.a.Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435]).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    - Die Beweisanforderungen des Verwaltungsgerichts stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 30, 358 [360]; 41, 53) und des nunmehr zuständigen beschließenden Senats (vgl. u.a.Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    Zur Frage der gefühlsbedingten Entscheidung hat im übrigen der beschließende Senat in seinemUrteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 und im Anschluß daran in seinemBeschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - ausgeführt: Auch der Wehrpflichtige, der aus seiner gegebenen und zugleich durch Erziehung geformten Einstellung heraus die innere Überzeugung von Recht und Unrecht hege und sich hierdurch verpflichtet sehe, könne auf Grund seines Gewissens, das ihm gleichsam zur "Natur" geworden sei, handeln.
  • BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    Zur Frage der gefühlsbedingten Entscheidung hat im übrigen der beschließende Senat in seinemUrteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 und im Anschluß daran in seinemBeschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - ausgeführt: Auch der Wehrpflichtige, der aus seiner gegebenen und zugleich durch Erziehung geformten Einstellung heraus die innere Überzeugung von Recht und Unrecht hege und sich hierdurch verpflichtet sehe, könne auf Grund seines Gewissens, das ihm gleichsam zur "Natur" geworden sei, handeln.
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    In seinemBeschluß vom 25. April 1974 - 2 BvR 118/74 - hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt: "Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45 ff.) auch festgestellt, daß die Frage, ob im Einzelfall der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert wird, richterlicher Nachprüfung unterliegt (BVerfGE 12, 45 [55 f.]).
  • BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63

    Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    Es war deshalb nicht verpflichtet, sich mit jedem Beweismittel oder gar mit jedem Teil einer Zeugenaussage einzeln auseinanderzusetzen (vgl.Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 -, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 124.61
    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    Der Kläger trägt vor, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - (DÖV 1965, 58) sei ein Wandel in der sittlichen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe möglich.
  • BVerwG, 11.01.1974 - VI B 87.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung und zusammenfassend hat der beschließende Senat z.B. in seinemBeschluß vom 11. Januar 1974 - BVerwG VI B 87.73 - ausgeführt, daß im Hinblick auf die Eigentümlichkeit der Streitsachen über die Kriegsdienstverweigerung insofern Beweiserleichterungen zu gewähren sind, als die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als dies sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 12.04.1972 - VI B 65.71

    Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen im Verwaltungsprozess -

  • BVerwG, 08.02.1961 - VI C 81.58
  • BVerwG, 29.10.1974 - VI CB 25.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Die Revision verkennt in diesem Zusammenhang, daß sich das Tatsachengericht nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens eines Prozeßbeteiligten auseinanderzusetzen braucht (Urteile vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 - und vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 215.61 - sowie Beschlüsse vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 - und vom 13. August 1974 - BVerwG VI ER 201.74 -).
  • BVerwG, 30.03.1976 - 6 CB 83.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Diskrepanz zwischen den Äußerungen und

    Es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem einzelnen Teil des ermittelten Sachverhalts auseinanderzusetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - Beschluß vom 13. August 1974 - BVerwG VI ER 201.74 -).
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